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Nutzungsbedingungen

Die nachstehenden Nutzungsbedingungen, die Tennishallenordnung, die Platzordnung sowie das Hygienekonzept in den jeweils gülten Fassungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Turngesellschaft Walldorf 1896 e.V. (im Folgenden TGS Walldorf), vertreten durch den Vorstand gem. § 26 BGB, und dem jeweiligen Mieter bei der Anmietung von Tennishallenplätzen.

Mit der Anmietung von Tennishallen- oder Außenplätzen gelten diese Nutzungsbedingungen, die Tennishallenordnung, die Platzordnung sowie das Hygienekonzept als vereinbart und akzeptiert. Sie sind wesentliche Bestandteile der Mietvereinbarung.

Nutzungsbedingungen

Hallenplätze

Die TGS Walldorf verfügt über 3 Hallenplätze. Soweit möglich, wird bei der Buchung eines Abonnements dem Platzwunsch des Mieters Rechnung getragen. Die TGS Walldorf behält sich vor, zugeteilte Plätze während der Laufzeit eines Abonnements zu ändern. Die Hallenplätze können sowohl von Vereinsmitgliedern als auch von Nicht-Mitgliedern gebucht werden.

Außenplätze

Auf unserem Außengelände befinden sich zwei hergerichtete Außenplätze, die seit der Sommersaison 2023 ausschließlich nur noch von TGS Mitgliedern genutzt werden können.

Hygienekonzept

Bei Vorliegen eines Hygienekonzepts ist dieses wesentlicher Bestandteil des Mietvertrages.

Ein bestehendes Hygienekonzept ist gut sichtbar am Eingang der Tennishalle angebracht. Außerdem kann es über die Homepage www.tgs-walldorf.de und dem Link „Buchung Tennishalle“ abgerufen oder in der Geschäftsstelle während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Der Mieter ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass alle mitspielenden Personen das Hygienekonzept beachten und die Hygieneregeln einhalten.

Sollte gegen die Hygieneregeln verstoßen werden, kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.

Online-Buchungssystem

Für die Buchung und Verwaltung von Einzelstunden und Abonnements steht ein Online-Buchungsportal zur Verfügung. Dieses kann über einen Link auf der Homepage der TGS Walldorf (www.tgs-walldorf.de) aufgerufen werden.

Vor Nutzung des Buchungsportals ist einmalig eine Registrierung des Mieters erforderlich. Benutzerhinweise dazu sind ebenfalls auf der Homepage der TGS Walldorf abrufbar.

Mietdauer und Mietpreise

Die Platzmieten basieren auf einer Spieldauer von jeweils einer vollen Stunde (60 Minuten). Im Rahmen von Abonnements kann die TGS Walldorf Freistunden einräumen.

Die Mietpreise ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Diese sind im Online-Buchungsportal sowie auf der Homepage der TGS Walldorf hinterlegt und können außerdem in der Geschäftsstelle eingesehen oder von dort angefordert werden. Ermäßigte Hallenpreise werden nur Vereinsmitgliedern der TGS Walldorf gewährt.

Langfristige Vermietung von Hallenplätzen (Abonnements)

Ein Abonnement-Vertrag kommt verbindlich zustande durch eine Buchungsanfrage des Mietinteressenten und einer anschließenden Bestätigung durch die TGS Walldorf.

Die Buchungsanfrage kann erfolgen

  • durch eine schriftliche Anfrage an die Geschäftsstelle der TGS Walldorf
  • per E-Mail an info@tgs-walldorf.de
  • durch eine Online-Anfrage über das Buchungsportal

Vermietung einzelner Hallenstunden

Eine Anmietung einzelner noch freier Hallenstunden kommt grundsätzlich nur über das Online-Buchungsportal zustande. In Ausnahmefällen ist auch eine persönliche Buchung vor Ort (TGS Geschäftsstelle oder Fitness-Studio) möglich. Die TGS Walldorf behält sich vor, die Anzahl von Vorausbuchungen zu reglementieren.

Buchungsbestätigungen / Widerruf (Tennishalle)

Die TGS Walldorf kann angefragte Buchungen wie folgt bestätigen:

  • schriftlich an die vom Mieter angegebene Anschrift
  • per E-Mail an die vom Mieter angegebene E-Mail-Adresse
  • persönlich durch die Ausgabe des Buchungscodes

Wird der Buchungsbestätigung für Abonnements nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich widersprochen, so gilt der Mietvertrag als abgeschlossen. Ein Widerspruch ist zu richten an die Geschäftsstelle der TGS Walldorf, Okrifteler Straße 6, 64546 Mörfelden-Walldorf und ist nicht zu begründen.

Eine Ablehnung der Buchungsanfrage durch die TGS Walldorf kann ohne die Angabe von Gründen erfolgen.

Buchungsbestätigungen / Widerruf (Außenplätze)

Die TGS Walldorf bestätigt angefragte Buchungen i. d. R. per automatisierter E-Mail Buchungsbestätigung inkl. Buchungscode. Eine Ablehnung der Buchungsanfrage durch die TGS Walldorf kann ohne die Angabe von Gründen erfolgen.

Rechnungslegung / Zahlung des Mietpreises

Rechnungen werden per E-Mail oder per Post übersandt bzw. bei Buchungen vor Ort persönlich übergeben. Der Mieter ist verpflichtet, den Rechnungsbetrag bis zum ausgewiesenen Fälligkeitstermin zu zahlen.

Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt grundsätzlich per Einzug im SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren. Nur in Ausnahmefällen und nach Absprache kann die Zahlung auch per Überweisung erfolgen.

Bei kurzfristigen Buchungen von Einzelstunden vor Ort ist der Mietpreis zum Zeitpunkt der Buchung in bar zu entrichten.

Kommt der Mieter mit der Zahlung in Verzug, so hat er unbeschadet weiterer Ansprüche zusätzlich eine Mahn- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 5,– zu leisten. Dem Mieter ist der Nachweis gestattet, dass der Aufwand nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.

Die Platzmiete ist auch dann fällig, wenn gemietete Stunden infolge der Verhinderung des Mieters (z.B. Urlaub, Krankheit) nicht in Anspruch genommen werden.

SEPA-Lastschriftmandat

Der Mieter ermächtigt die TGS Walldorf, die fällige Hallenmiete von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der TGS Walldorf auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Mieter kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit seinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Stornierungen gebuchter Einzelstunden

Verbindlich gebuchte Einzelstunden können bis 48 Stunden vor Spielbeginn kostenfrei storniert werden. Innerhalb von 48 Stunden bis 24 Stunden vor Spielbeginn werden 50% des ursprünglichen Mietpreises in Form eines Geldguthabens erstattet. Bei Stornierungen innerhalb von 24 Stunden vor Spielbeginn ist der Mietpreis in voller Höhe zu entrichten.

Freigabe von Abonnements-Stunden

Während eines laufenden Abonnements können einzelne Hallenstunden freigegeben werden. Die Freigabe kann nur über das Online-Buchungsportal erfolgen.

Bei einer Freigabe von bis zu 7 Tagen vor der betreffenden Hallenstunde erfolgt eine anteilige Mietpreiserstattung in Höhe von 50% des jeweiligen Terminwerts, maximal € 10,–.

Der Terminwert errechnet sich aus: Abonnement-Preis pro Hallenstunde geteilt durch die ursprüngliche Anzahl der Abonnement-Termine.

Mietpreiserstattungen

Anteilige oder vollständige Mietpreiserstattungen erfolgen grundsätzlich nur in Form von Geldguthaben, das für Hallenbuchungen zu einem späteren Zeitpunkt verwendet werden kann. Eine Auszahlung des Geldguthabens ist ausgeschlossen.

Werden vorhandene Geldguthaben nicht innerhalb eines Jahres nach dem letztem Erstattungstermin genutzt, so verfällt das Geldguthaben ersatzlos.

Verhinderung des Mieters / Weitergabe von Hallenstunden

Der Mieter haftet gegenüber der TGS Walldorf auch bei der Weitergabe von Hallenstunden an Dritte für die Zahlung der Hallenmiete und für evtl. durch Dritte entstehende Schäden.

Zugangs- und Lichtsteuerung (Tennishalle)

Die Tennishalle kann nur nach Eingabe eines Zahlencodes betreten werden. Die Freischaltung beginnt jeweils 15 Minuten vor Beginn der gebuchten Hallenzeit und endet 30 Minuten nach deren Ablauf. Innerhalb dieser Zeitspanne kann die Halle verlassen und nach Eingabe des Zahlencodes wieder betreten werden.

Mit Eingabe des Zahlencodes wird gleichzeitig die Beleuchtung für den gebuchten Platz aktiviert. Die Aktivierung beginnt 15 Minuten vor und endet 10 Minuten nach der gebuchten Hallenzeit. Während dieses Zeitabschnitts kann die Beleuchtung über den jeweiligen Platzschalter ein- und ausgeschaltet werden.

Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen der Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Stattdessen gelten die Regelungen, die dem beabsichtigten Zweck am nächsten kommen.

Stand 16. Mai 2023         Turngesellschaft Walldorf 1896 e.V.