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Nutzungsbedingungen

Die nachstehenden Nutzungsbedingungen, die Tennishallenordnung, die Platzordnung sowie das Hygienekonzept in den jeweils gülten Fassungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Turngesellschaft Walldorf 1896 e.V. (im Folgenden TGS Walldorf), vertreten durch den Vorstand gem. § 26 BGB, und dem jeweiligen Mieter bei der Anmietung von Tennishallenplätzen.

Mit der Anmietung von Tennishallen- oder Außenplätzen gelten diese Nutzungsbedingungen, die Tennishallenordnung, die Platzordnung sowie das Hygienekonzept als vereinbart und akzeptiert. Sie sind wesentliche Bestandteile der Mietvereinbarung.

Nutzungsbedingungen

Hallenplätze

Die TGS Walldorf verfügt über 3 Hallenplätze. Soweit möglich, wird bei der Buchung eines Abonnements dem Platzwunsch des Mieters Rechnung getragen. Die TGS Walldorf behält sich vor, zugeteilte Plätze während der Laufzeit eines Abonnements zu ändern. Die Hallenplätze können sowohl von Vereinsmitgliedern als auch von Nicht-Mitgliedern gebucht werden.

Außenplätze

Die TGS Walldorf verfügt über 3 Außenplätze, die vorrangig der Abteilung Tennis zum Trainings- und Spielbetrieb zur Verfügung stehen. Die Außenplätze können darüber hinaus sowohl von Vereinsmitgliedern als auch von Nicht-Mitgliedern gebucht werden.

Hygienekonzept

Bei Vorliegen eines Hygienekonzepts ist dieses wesentlicher Bestandteil des Mietvertrages.

Ein bestehendes Hygienekonzept ist gut sichtbar am Eingang der Tennishalle angebracht. Außerdem kann es über die Homepage www.tgs-walldorf.de und dem Link „Buchung Tennishalle“ abgerufen oder in der Geschäftsstelle während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Der Mieter ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass alle mitspielenden Personen das Hygienekonzept beachten und die Hygieneregeln einhalten.

Sollte gegen die Hygieneregeln verstoßen werden, kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.

Online-Buchungssystem

Für die Buchung und Verwaltung von Einzelstunden und Abonnements steht ein Online-Buchungsportal zur Verfügung. Dieses kann über einen Link auf der Homepage der TGS Walldorf (www.tgs-walldorf.de) aufgerufen werden.

Vor Nutzung des Buchungsportals ist einmalig eine Registrierung des Mieters erforderlich. Benutzerhinweise dazu sind ebenfalls auf der Homepage der TGS Walldorf abrufbar.

Mietdauer und Mietpreise

Die Platzmieten basieren auf einer Spieldauer von jeweils einer vollen Stunde (60 Minuten). Im Rahmen von Abonnements kann die TGS Walldorf Freistunden einräumen.

Die Mietpreise ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Diese sind im Online-Buchungsportal sowie auf der Homepage der TGS Walldorf hinterlegt und können außerdem in der Geschäftsstelle eingesehen oder von dort angefordert werden. Ermäßigte Hallenpreise werden nur Vereinsmitgliedern der TGS Walldorf gewährt.

Langfristige Vermietung von Hallenplätzen (Abonnements)

Ein Abonnement-Vertrag kommt verbindlich zustande durch eine Buchungsanfrage des Mietinteressenten und einer anschließenden Bestätigung durch die TGS Walldorf.

Die Buchungsanfrage kann erfolgen

  • durch eine schriftliche Anfrage an die Geschäftsstelle der TGS Walldorf
  • per E-Mail an info@tgs-walldorf.de
  • durch eine Online-Anfrage über das Buchungsportal

Vermietung einzelner Hallenstunden

Eine Anmietung einzelner noch freier Hallenstunden kommt grundsätzlich nur über das Online-Buchungsportal zustande. In Ausnahmefällen ist auch eine persönliche Buchung vor Ort (TGS Geschäftsstelle oder Fitness-Studio) möglich. Die TGS Walldorf behält sich vor, die Anzahl von Vorausbuchungen zu reglementieren.

Vermietung einzelner Stunden auf den Außenplätzen

Eine Anmietung einzelner noch freier Außenplatzstunde kommt nur über das Online-Buchungsportal zustande. Die TGS Walldorf behält sich vor, den Zeithorizont der Buchung und die Anzahl von Vorausbuchungen zu reglementieren.

Buchungsbestätigungen / Widerruf (Tennishalle)

Die TGS Walldorf kann angefragte Buchungen wie folgt bestätigen:

  • schriftlich an die vom Mieter angegebene Anschrift
  • per E-Mail an die vom Mieter angegebene E-Mail-Adresse
  • persönlich durch die Ausgabe des Buchungscodes

Wird der Buchungsbestätigung für Abonnements nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich widersprochen, so gilt der Mietvertrag als abgeschlossen. Ein Widerspruch ist zu richten an die Geschäftsstelle der TGS Walldorf, Okrifteler Straße 6, 64546 Mörfelden-Walldorf und ist nicht zu begründen.

Eine Ablehnung der Buchungsanfrage durch die TGS Walldorf kann ohne die Angabe von Gründen erfolgen.

Buchungsbestätigungen / Widerruf (Außenplätze)

Die TGS Walldorf bestätigt angefragte Buchungen i. d. R. per automatisierter E-Mail Buchungsbestätigung inkl. Buchungscode. Eine Ablehnung der Buchungsanfrage durch die TGS Walldorf kann ohne die Angabe von Gründen erfolgen.

Rechnungslegung / Zahlung des Mietpreises

Rechnungen werden per E-Mail oder per Post übersandt bzw. bei Buchungen vor Ort persönlich übergeben. Der Mieter ist verpflichtet, den Rechnungsbetrag bis zum ausgewiesenen Fälligkeitstermin zu zahlen.

Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt grundsätzlich per Einzug im SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren. Nur in Ausnahmefällen und nach Absprache kann die Zahlung auch per Überweisung erfolgen.

Bei kurzfristigen Buchungen von Einzelstunden vor Ort ist der Mietpreis zum Zeitpunkt der Buchung in bar zu entrichten.

Kommt der Mieter mit der Zahlung in Verzug, so hat er unbeschadet weiterer Ansprüche zusätzlich eine Mahn- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 5,– zu leisten. Dem Mieter ist der Nachweis gestattet, dass der Aufwand nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.

Die Platzmiete ist auch dann fällig, wenn gemietete Stunden infolge der Verhinderung des Mieters (z.B. Urlaub, Krankheit) nicht in Anspruch genommen werden.

SEPA-Lastschriftmandat

Der Mieter ermächtigt die TGS Walldorf, die fällige Hallenmiete von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der TGS Walldorf auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Mieter kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit seinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Stornierungen gebuchter Einzelstunden

Verbindlich gebuchte Einzelstunden können bis 48 Stunden vor Spielbeginn kostenfrei storniert werden. Innerhalb von 48 Stunden bis 24 Stunden vor Spielbeginn werden 50% des ursprünglichen Mietpreises in Form eines Geldguthabens erstattet. Bei Stornierungen innerhalb von 24 Stunden vor Spielbeginn ist der Mietpreis in voller Höhe zu entrichten.

Freigabe von Abonnements-Stunden

Während eines laufenden Abonnements können einzelne Hallenstunden freigegeben werden. Die Freigabe kann nur über das Online-Buchungsportal erfolgen.

Bei einer Freigabe von bis zu 7 Tagen vor der betreffenden Hallenstunde erfolgt eine anteilige Mietpreiserstattung in Höhe von 50% des jeweiligen Terminwerts, maximal € 10,–.

Der Terminwert errechnet sich aus: Abonnement-Preis pro Hallenstunde geteilt durch die ursprüngliche Anzahl der Abonnement-Termine.

Mietpreiserstattungen

Anteilige oder vollständige Mietpreiserstattungen erfolgen grundsätzlich nur in Form von Geldguthaben, das für Hallenbuchungen zu einem späteren Zeitpunkt verwendet werden kann. Eine Auszahlung des Geldguthabens ist ausgeschlossen.

Werden vorhandene Geldguthaben nicht innerhalb eines Jahres nach dem letztem Erstattungstermin genutzt, so verfällt das Geldguthaben ersatzlos.

Verhinderung des Mieters / Weitergabe von Hallenstunden

Der Mieter haftet gegenüber der TGS Walldorf auch bei der Weitergabe von Hallenstunden an Dritte für die Zahlung der Hallenmiete und für evtl. durch Dritte entstehende Schäden.

Zugangs- und Lichtsteuerung (Tennishalle)

Die Tennishalle kann nur nach Eingabe eines Zahlencodes betreten werden. Die Freischaltung beginnt jeweils 15 Minuten vor Beginn der gebuchten Hallenzeit und endet 30 Minuten nach deren Ablauf. Innerhalb dieser Zeitspanne kann die Halle verlassen und nach Eingabe des Zahlencodes wieder betreten werden.

Mit Eingabe des Zahlencodes wird gleichzeitig die Beleuchtung für den gebuchten Platz aktiviert. Die Aktivierung beginnt 15 Minuten vor und endet 10 Minuten nach der gebuchten Hallenzeit. Während dieses Zeitabschnitts kann die Beleuchtung über den jeweiligen Platzschalter ein- und ausgeschaltet werden.

Zugangssteuerung (Außenplätze)

Die Außenplätze können nur durch das mit einer Schließung gesicherte Eingangstor (an der Tribüne) betreten werden. Der Schlüssel dafür befindet sich in einem Schlüsseltresor mit wechselnder Zahlenkombination. Die gültige Kombination wird dem Mieter in der Buchungsbestätigung zugesandt. Mit Betreten der Tennisanalage ist das Eingangstor wieder zu verschließen. Nach dem Ende des Buchungszeitraums und Verlassen der Tennisanlage ist ebenfalls sicherzustellen, dass das Tor abgeschlossen ist; der Schlüssel muss wieder im Schlüsseltresor deponiert werden.

Der Bucher ist für die sichere Aufbewahrung während der Spielzeit verantwortlich. Er/Sie übernimmt die Haftung für den Gebrauch der erhaltenen Schlüssel und trägt die Folgen, die sich aus einem Verlust der Schlüssel ergeben. Jegliche Weitergabe von Schlüsseln ist untersagt.

Ein Verlust des Schlüssels oder bei Feststellung eines fehlenden Schlüssels ist dies unverzüglich in der Geschäftsstelle oder im Fitness-Studio zu melden. Die Kosten in Höhe von 50,- Euro werden dem Buchenden bei Verlust in Rechnung gestellt.

Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen der Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Stattdessen gelten die Regelungen, die dem beabsichtigten Zweck am nächsten kommen.

Stand 19. Mai 2021         Turngesellschaft Walldorf 1896 e.V.

Außenplatzordnung

Diese Platzordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit der Tennisplätze der TGS Walldorf. Sie zu beachten, liegt daher im Interesse eines jeden Benutzers.

  1. Die Nutzung der Außenplätze ist nur Spielern im Rahmen einer Mietvereinbarung gestattet. Die Mietvereinbarung kommt online über das Buchungsportal zustande.
  2. Mit Abschluss der Mietvereinbarung erhält der Spieler für sich und seine Mitspieler die Berechtigung, den zugewiesenen Außenplatz zu nutzen.
  3. Das Spielen auf den Plätzen ist nur während der Spielzeiten gestattet, für die eine bestätigte Buchung vorliegt. Der gebuchte Außenplatz steht ausschließlich des Spielers und seinen Mitspielern während der gebuchten Zeit zur Verfügung.
  4. Die Tennisanlage darf nur betreten werden, wenn der verantwortliche Spieler anwesend ist. Als verantwortlicher Spieler gilt der Mieter. Der verantwortliche Spieler hat sich nach Spielende vom ordnungsgemäßen Zustand des genutzten Platzes zu überzeugen.
  5. Zur reibungslosen Durchführung des Spielbetriebs ist eine ständige Pflege der Plätze erforderlich. Jeder Spieler und seine Mitspieler haben noch während der Spielzeit unaufgefordert die Platzregeln zu befolgen.
  6. Nach Ablauf der Spielzeit ist der Platz unaufgefordert freizumachen. Es ist nicht gestattet, ohne Berechtigung freie Plätze zu benutzen.
  7. Wenn die Nutzungsmöglichkeit durch höhere Gewalt, behördliche Anordnung oder durch schlechte Wetterbedingungen entfällt, besteht kein Anspruch auf Erstattung der anteiligen Platzmiete.
  8. Der TGS Walldorf ist es gestattet, den gebuchten Außenplatz für besondere Zwecke (z.B. Training, Turniere, Lehrgänge oder Reparaturen) gegen Gutschrift der bezahlten Platzmiete oder gegen Ausgleichsstunden in Anspruch zu nehmen.
  9. Die Tennisanlage ist nur für den Tennissport vorgesehen, andere Sportarten nicht gestattet.
  10. Die Außenplätze dürfen nur mit ordnungsgemäßen Schuhen betreten werden. Es sind die Platzregeln zu befolgen.
  11. Nicht gestattet ist:
    1. Das Mitbringen von Tieren
    2. Das Rauchen und der Genuss von Alkohol und Drogen
    3. Das Mitbringen von Getränken in Glasbehältnissen
    4. Das Wegwerfen von Abfall außerhalb der bereitgestellten Behälter
  12. Die Spieler haben auf den Spielbetrieb des Nachbarfeldes Rücksicht zu nehmen.
  13. Mit den zur Verfügung stehenden Infrastruktur und Geräten ist schonend und pfleglich umzugehen. Wird ein Schaden verursacht, so ist dieser umgehend in der Geschäftsstelle oder im Fitness-Studio zu melden. Schäden, die durch vorsätzliche oder fahrlässige Handlungen verursacht werden, sind zu ersetzen.
  14. Die Nutzung der Tennisanlage erfolgt auf eigene Gefahr. Für Unfälle sowie für den Verlust von Wertgegenständen und Privateigentum wird keine Haftung übernommen.
  15. Den Anordnungen der von der TGS Walldorf autorisierten Personen ist Folge zu leisten; diese sind berechtigt, Spieler, die gegen die Platzordnung verstoßen, vom Gelände zu weisen.
  16. Liegen grobe Verstöße vor oder werden Anweisungen mehrfach missachtet, kann ein Hausverbot ausgesprochen werden. In diesem Fall ist die TGS Walldorf nicht verpflichtet, die Platzmiete ganz oder teilweise zurückzuzahlen.
  17. Die Toiletten im Außenbereich, in der Nähe der Außenplätze, sind für Spieler zugänglich. Umkleideräume sowie Duschen stehen auf dem Außengelände nicht zu Verfügung.

Stand 19. Mai 2021          Turngesellschaft Walldorf 1896 e.V.