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Tennishallenordnung

Diese Tennishallenordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit der Tennishalle der TGS Walldorf. Sie zu beachten liegt daher im Interesse eines jeden Benutzers.

  1. Die Nutzung der Tennishalle und der Halleneinrichtungen ist nur Spielern im Rahmen einer Mietvereinbarung gestattet. Die Mietvereinbarung kann mündlich (auch telefonisch), schriftlich, per E-Mail oder online über das Buchungsportal zustande kommen.
  2. Mit Abschluss der Mietvereinbarung erhält der Spieler für sich und seine Mitspieler die Berechtigung, den zugewiesenen Hallenplatz inkl. Beleuchtung zu nutzen. Voraussetzung ist, dass der vereinbarte Hallenpreis an die TGS Walldorf bezahlt wurde. Die Mietvereinbarung beinhaltet auch die Berechtigung zur Nutzung der Sanitär- und Umkleideräume durch die Spieler.
  3. Das Spielen auf den Plätzen ist nur während der Spielzeiten gestattet, für die eine bestätigte Buchung vorliegt. Der gebuchte Hallenplatz steht ausschließlich dem Spieler und seinen Mitspielern während der gebuchten Zeit zur Verfügung.
  4. Die Tennishalle darf nur betreten werden, wenn der verantwortliche Spieler anwesend ist. Als verantwortlicher Spieler gilt der Mieter oder der zuständige Übungsleiter/Trainer. Der verantwortliche Spieler hat sich nach Spielende vom ordnungsgemäßen Zustand des genutzten Platzes zu überzeugen und die jeweilige Beleuchtung auszuschalten.
  5. Zur reibungslosen Durchführung des Spielbetriebs ist eine ständige Pflege der Plätze erforderlich. Jeder Spieler und seine Mitspieler haben noch während der Spielzeit unaufgefordert den genutzten Platz abzuziehen.
  6. Maßgebend für den Spielbeginn und das Spielende ist die Hallenuhr. Nach Ablauf der Spielzeit ist der Platz unaufgefordert freizumachen. Es ist nicht gestattet, ohne Berechtigung freie Hallenplätze zu benutzen.
  7. Wenn die Nutzungsmöglichkeit durch höhere Gewalt entfällt, besteht kein Anspruch auf Erstattung der anteiligen Platzmiete.
  8. Der TGS Walldorf ist es gestattet, den gebuchten Hallenplatz für besondere Zwecke (z.B. Turniere, Lehrgänge oder Reparaturen) gegen Gutschrift der bezahlten Platzmiete oder gegen Ausgleichsstunden in Anspruch zu nehmen.
  9. Die Halle ist nur für den Tennissport vorgesehen, andere Sportarten sind nur mit vorheriger Genehmigung durch das TGS-Präsidium gestattet.
  10. Die Tennishalle darf nur in sauberen Tennisschuhen betreten werden. Das Betreten der Tennishalle in bereits auf Außenplätzen benutzten Tennisschuhen oder in Straßenschuhen ist nicht erlaubt.
  11. Nicht gestattet ist:
    1. Das Spielen von Bällen gegen die Wand oder gegen die Decke
    2. Die Benutzung von Bällen, mit denen bereits im Freien gespielt wurde
    3. Das Mitbringen von Tieren
    4. Das Rauchen und der Genuss von Alkohol und Drogen
    5. Das Mitbringen von Getränken in Glasbehältnissen
    6. Der Verzehr von Speisen jeglicher Art
    7. Das Wegwerfen von Abfall außerhalb der bereitgestellten Behälter
  12. Die Spieler haben auf den Spielbetrieb des Nachbarfeldes Rücksicht zu nehmen.
  13. Mit den zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten und Geräten ist schonend und pfleglich umzugehen. Wird ein Schaden verursacht, so ist dieser umgehend in der Geschäftsstelle oder im Fitness-Studio zu melden. Schäden, die durch vorsätzliche oder fahrlässige Handlungen verursacht werden, sind zu ersetzen.
  14. Die Nutzung der Tennishalle erfolgt auf eigene Gefahr. Für Unfälle sowie für den Verlust von Wertgegenständen und Privateigentum wird keine Haftung übernommen.
  15. Den Anordnungen der von der TGS Walldorf autorisierten Personen ist Folge zu leisten; diese sind berechtigt, Spieler, die gegen die Tennishallenordnung verstoßen, aus der Tennishalle zu weisen.
  16. Liegen grobe Verstöße vor oder werden Anweisungen mehrfach missachtet, kann ein Hausverbot ausgesprochen werden. In diesem Fall ist die TGS Walldorf nicht verpflichtet, die Hallenmiete ganz oder teilweise zurückzuzahlen.

Hinweis:         Die Tennishalle wird ständig videoüberwacht.

Stand 14. September 2020          Turngesellschaft Walldorf 1896 e.V.