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Außenplatzordnung

Diese Platzordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit der Tennisplätze der TGS Walldorf. Sie zu beachten, liegt daher im Interesse eines jeden Benutzers.

  1. Die Nutzung der Außenplätze ist nur Spielern im Rahmen einer Mietvereinbarung gestattet. Die Mietvereinbarung kommt online über das Buchungsportal zustande.
  2. Mit Abschluss der Mietvereinbarung erhält der Spieler für sich und seine Mitspieler die Berechtigung, den zugewiesenen Außenplatz zu nutzen.
  3. Das Spielen auf den Plätzen ist nur während der Spielzeiten gestattet, für die eine bestätigte Buchung vorliegt. Der gebuchte Außenplatz steht ausschließlich des Spielers und seinen Mitspielern während der gebuchten Zeit zur Verfügung.
  4. Die Tennisanlage darf nur betreten werden, wenn der verantwortliche Spieler anwesend ist. Als verantwortlicher Spieler gilt der Mieter. Der verantwortliche Spieler hat sich nach Spielende vom ordnungsgemäßen Zustand des genutzten Platzes zu überzeugen.
  5. Zur reibungslosen Durchführung des Spielbetriebs ist eine ständige Pflege der Plätze erforderlich. Jeder Spieler und seine Mitspieler haben noch während der Spielzeit unaufgefordert die Platzregeln zu befolgen.
  6. Nach Ablauf der Spielzeit ist der Platz unaufgefordert freizumachen. Es ist nicht gestattet, ohne Berechtigung freie Plätze zu benutzen.
  7. Wenn die Nutzungsmöglichkeit durch höhere Gewalt, behördliche Anordnung oder durch schlechte Wetterbedingungen entfällt, besteht kein Anspruch auf Erstattung der anteiligen Platzmiete.
  8. Der TGS Walldorf ist es gestattet, den gebuchten Außenplatz für besondere Zwecke (z.B. Training, Turniere, Lehrgänge oder Reparaturen) gegen Gutschrift der bezahlten Platzmiete oder gegen Ausgleichsstunden in Anspruch zu nehmen.
  9. Die Tennisanlage ist nur für den Tennissport vorgesehen, andere Sportarten nicht gestattet.
  10. Die Außenplätze dürfen nur mit ordnungsgemäßen Schuhen betreten werden. Es sind die Platzregeln zu befolgen.
  11. Nicht gestattet ist:
    1. Das Mitbringen von Tieren
    2. Das Rauchen und der Genuss von Alkohol und Drogen
    3. Das Mitbringen von Getränken in Glasbehältnissen
    4. Das Wegwerfen von Abfall außerhalb der bereitgestellten Behälter
  12. Die Spieler haben auf den Spielbetrieb des Nachbarfeldes Rücksicht zu nehmen.
  13. Mit den zur Verfügung stehenden Infrastruktur und Geräten ist schonend und pfleglich umzugehen. Wird ein Schaden verursacht, so ist dieser umgehend in der Geschäftsstelle oder im Fitness-Studio zu melden. Schäden, die durch vorsätzliche oder fahrlässige Handlungen verursacht werden, sind zu ersetzen.
  14. Die Nutzung der Tennisanlage erfolgt auf eigene Gefahr. Für Unfälle sowie für den Verlust von Wertgegenständen und Privateigentum wird keine Haftung übernommen.
  15. Den Anordnungen der von der TGS Walldorf autorisierten Personen ist Folge zu leisten; diese sind berechtigt, Spieler, die gegen die Platzordnung verstoßen, vom Gelände zu weisen.
  16. Liegen grobe Verstöße vor oder werden Anweisungen mehrfach missachtet, kann ein Hausverbot ausgesprochen werden. In diesem Fall ist die TGS Walldorf nicht verpflichtet, die Platzmiete ganz oder teilweise zurückzuzahlen.
  17. Die Toiletten im Außenbereich, in der Nähe der Außenplätze, sind für Spieler zugänglich. Umkleideräume sowie Duschen stehen auf dem Außengelände nicht zu Verfügung.

Stand 19. Mai 2021          Turngesellschaft Walldorf 1896 e.V.